Was ist ein Impressum?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben dazu, wer eine Publikation herausgibt und verantwortet und wie diese Personen oder die Organisation erreichbar sind. Bei journalistischen Online-Angeboten gehört dazu auch die redaktionell verantwortliche Person.
Warum ist Impressum wichtig?
Ein Impressum nennt die für eine Website verantwortlichen Personen oder Organisationen und enthält erforderliche Kontaktangaben. Welche Angaben genau nötig sind, hängt vom Angebot und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Für eine Schülerzeitung sollte die Schule beziehungsweise die verantwortliche Redaktion deshalb klären, welche Angaben veröffentlicht werden müssen.
Beispiel aus einer Schülerredaktion
Eine Online-Schülerzeitung sollte das Impressum nicht zwischen normalen Artikeln verstecken. Es gehört dauerhaft erreichbar in die Navigation oder in den Footer der Website.
Worauf solltest Du achten?
- Dauerhaft leicht erreichbar platzieren.
- Verantwortliche Angaben aktuell halten.
- Rechtliche Anforderungen bei Änderungen erneut prüfen.
Noch ein Beispiel
Über den Link „Impressum“ findet ihr Angaben zum Herausgeber, zur verantwortlichen Person und zum Kontakt.
So setzt ihr Impressum in der Redaktion um
Prüft regelmäßig, ob Ansprechpartner, Verantwortliche und Kontaktangaben noch aktuell sind. Das Impressum sollte von jeder Seite aus leicht erreichbar sein, meistens im Footer. Kopiert nicht einfach das Impressum einer anderen Website, weil die erforderlichen Angaben vom eigenen Angebot abhängen. Bei Unsicherheit sollte eine fachkundige Stelle oder die verantwortliche Schule die Angaben prüfen.
Typischer Fehler
Ein veraltetes Impressum kann genauso problematisch sein wie ein fehlendes. Zuständigkeiten und Kontaktangaben sollten deshalb gepflegt werden.
Kurz zusammengefasst
Kurz zusammengefasst: Das Impressum schafft Transparenz darüber, wer hinter einer Website steht und verantwortlich ist. Gerade bei redaktionellen Angeboten sollte es dauerhaft leicht auffindbar und aktuell sein.
Verwandte Begriffe
Pressekodex · Sorgfaltspflicht (Presse) · Schülerzeitung
Weiterlesen: Die Medienanstalten: Medienstaatsvertrag, § 18 Informationspflichten
Der Begriff gehört zum MediaTeams-Lernspiel „Onboarding für neue (Online-) Redakteure“. Mehr über die digitalen Lernspiele.









