Messenger für WordPress: telegram


Der Onlinepreis für Schülerzeitungen ist da!

Digital Natives aufgepasst! Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder geht online – und das mit dir!
In der nächsten Runde vergeben wir in jeder Schulkategorie einen Preis für die beste Online-Schülerzeitung.
Online-Zeitungen kannst du direkt bis zum 15. Januar 2020 an die Jugendpresse Deutschland schicken und einen Preis für die beste Online-Zeitung in deiner Schulkategorie gewinnen.

Impressum -> Medienstaatsvertrag, siehe jugendpresse-sh.de

In § 55 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 des Entwurfs des Medienstaatsvertrags sowie an derselben Stelle im zurzeit gültigen Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass der Verantwortliche eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots voll geschäftig sein muss. Eine Ausnahme für jugendeigene Medien, z.B. Schülerzeitungen, gibt es nicht. Das ist weder zeitgemäß noch jugendgerecht.

Wichtiges Wettbewerb ist natürlich der jährliche Schülerzeitungswettbewerb der Länder: „Kein Blatt vorm Mund“. Aber es gibt auch Verlage, Stiftungen sowie Sparkassen & Versicherungen, die Jugendpressearbeit würdigen. In SH ist das zum Beispiel die Provinzial. Bei manchen gibt es „Bares“ zu gewinnen, bei anderen Sachpreise oder z.B. Eintrittspreise.

In den Online-Suchmaschinen könnt ihr nach Stichworten recherchieren wie „Medienpreis“, „Nachwuchsjournalisten“, „Schülerzeitungswettbewerb“, „Medien machen“, „Demokratie Preis“, „Schülerprojektpreis“, etc zum Beispiel in Verbindung mit eurem Bundesland. Ein Blick auf diese Website lohnt ggf auch: https://www.kulturpreise.de

#SZWdL

Es gibt es  zwei Möglichkeiten beim jährlichen Schülerzeitungswettbewerb der Länder  teilzunehmen.

Für die Kategorien der besten Schülerzeitungen in den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen oder Berufliche Schulen sowie Gymnasium bewirbst du dich beim Schülerzeitungswettbewerb deines Bundeslandes.

Dort kannst du meisten Sachrreise gewinnen. Wenn eure Zeitung zu den ersten in eurem Bundesland gehört, seid ihr automatisch für den Bundeswettbewerb qualifiziert. 

Zusätzlich werden jedes Jahr einige Sonderpreise und Auszeichnungen vergeben. Wenn du über Europa geschrieben oder ein tolles Interview geführt hast, oder wenn deine Schülerzeitung auch online überzeugt, dann kannst du dich gezielt um die Preise unserer Partner bewerben. Dazu schickst du deine Schülerzeitung direkt an die Jugendpresse Deutschland.

Links:

Die Landesverbände der Jugendpresse Deutschland e.V. geben den Jugend-Presseausweis heraus. Dieser wird vom Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalisten-Union (in ver.di) unterstützt und ist somit der anerkannte Presseausweis für junge Journalisten.

Als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis dient das Jugendpresse-Autoschild.

Der Jugend-Presseausweis soll jungen Medienmachern bei ihrer Arbeit helfen.

Sie können damit ihre journalistische Tätigkeit glaubhaft nachweisen. Daher werden bei der Neuausstellung und Verlängerung zwei aktuelle Nachweise (nicht älter als sechs Monate) verlangt. Da der Presseausweis fast den Status eines amtlichen Dokuments genießt, stellen wir anhand einer Personalausweis-Kopie die Identität des Inhabers sicher.

Alle Informationen zum Jugend-Presseausweis findest du im Leitfaden, welchen du hier herunterladen kannst.

Antragstellung in Schleswig-Holstein:

Wer einen Jugendpresseausweis beantragen möchte, muss mindesten zwei eigene Belege (also selbst geschriebene Artikel) vorlegen. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein! Auch bei Online-Zeitungen müssen insgesamt 10 ausgedruckte Belegexemplare eingereicht werden; von diesen müssen mindestens zwei (2) namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellers sein.

Für den Antrag gibt es ein Formular und zwar hier: https://www.jugendpresse-sh.de/mitglied-werden/

Den Antrag musst du inkl. einem Foto senden an:

Jugendpresse Schleswig-Holstein e.V.

Hamburger Chaussee 36

24113 Kiel

Wichtig: Du musst deshalb KEIN Jugendpresse-Mitglied sein. Kosten: 15 Euro / Jahr / Ausweis

Hinweise zur Verwendung (Quelle: Jugendpresse.de)

Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert auch Kolleginnen und Kollegen die zukünftige Arbeit. Welcher Veranstalter wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Veranstalter nach Erscheinen des Beitrages ein Belegexemplar zugesendet bekommt.

Akkreditierung und Pressekarten

Wer über ein Konzert, eine Theater-Aufführung, einen Kinofilm oder eine Messe berichten möchte, sollte sich vorab bereits um die Presseakkreditierung (also die Einschreibung als Pressevertreter) kümmern. Ansprechpartner ist bei einem Konzert der Veranstalter, bei einer Bühnenaufführung das Theaterbüro. Für Kinofilme wendet man sich am besten an den Filmverleih. In einem kurzen Anschreiben gibt man an, für welches Medium man einen Beitrag produziert (Auflagenhöhe und Verbreitung / Zielgruppe nennen!) und legt eine Kopie des Jugend-Presseausweises bei. Eine Garantie auf Pressekarten bietet aber auch der Ausweis nicht. Höfliches und selbstbewusstes Auftreten können bei der Presseakkreditierung weiterhelfen.

Rabatte und Vergünstigungen

Bestimmte Unternehmen gewähren Journalistenrabatte oder bieten spezielle Pressetarife an. Diese Vergünstigungen sollten aber kein Grund für den Besitz eines Jugend-Presseausweises sein. Zweck des Jugend-Presseausweises ist die Unterstützung der journalistischen Arbeit. Die Vergünstigungen dürfen nicht dazu verleiten, objektive Berichterstattung aufzugeben. Trotz Presserabatt muss kritisch berichtet werden!