Zum 30. April 2025 verschwinden sie: Google-Rezensionen über allgemeinbildende Schulen. Weltweit. Bereits abgegebene Bewertungen werden gelöscht, neue lassen sich nicht mehr abgeben – doch was können die Schulen tun, die ihre positiven Bewertungen behalten möchten? Oder für Meinungsfreiheit im Sinne von Demokratieförderung eintreten? Wichtig: das Timing ist blöd – nach den Osterferien könnte es zu spät sein, d.h. es muss jetzt gehandelt werden. 

Die offizielle Begründung von Google für diesen Schritt? Man wolle „wenig hilfreiche oder scherzhafte Rezensionen“ vermeiden. Das klingt nach Schutz – ist aber in Wahrheit ein beunruhigender Eingriff in die digitale Meinungsfreiheit, oder?

Wer bewertet, sagt etwas über Bildungsqualität und Miteinander

Ob Eltern, Schüler:innen oder Lehrkräfte: Viele haben in den letzten Jahren ihre Erfahrungen mit Schulen auf Google geteilt. Manche Rezensionen waren emotional, andere sachlich. Manche ungerecht, viele differenziert. Und ja – einige auch albern. Aber das ist nun einmal das Wesen von Meinungsäußerung in einer offenen Gesellschaft: Sie ist bunt. Manchmal unbequem. Und grundsätzlich schützenswert.

Schulbewertungen sagen nicht nur etwas über Unterricht oder Ausstattung aus. Sie geben Hinweise auf das soziale Miteinander, den Umgangston im Kollegium, die Kommunikation mit Eltern oder den Umgang mit Vielfalt. Kurzum: Sie machen sichtbar, wie eine Schule lebt und arbeitet.

Gerade in einer Zeit, in der Partizipation und Mitbestimmung im Bildungsbereich stärker gefordert werden, sind solche Stimmen wertvoller denn je.

Google nimmt sich mit diesem Schritt aus der Verantwortung. Der Konzern, der so oft über „Nutzerzentrierung“ spricht, entzieht der Öffentlichkeit an genau jener Stelle das Wort, wo es besonders zählt: Bei der Bewertung von Schulen. Dies betrifft allgemeinbildende Schulen (Grund-, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, etc.), aber weder Berufsschulen noch Universitäten, etc.


Ein Eingriff in den gesellschaftlichen Diskurs

Schulen sind keine Dienstleister im klassischen Sinne. Sie sind Orte des Lernens, der Persönlichkeitsentwicklung, der Teilhabe. Wenn über ihre Qualität nicht mehr öffentlich diskutiert werden darf, wird ein Raum geschlossen, der für demokratische Gesellschaften essenziell ist: der Raum für Kritik.

Besonders perfide: Auch positive Stimmen werden zum Schweigen gebracht. Schulen, die durchweg gute Bewertungen erhalten haben, verlieren diese Sichtbarkeit. Lob verschwindet genauso wie Kritik.

Doch es trifft nicht nur Schulen – es trifft auch jene, die oft keine andere Bühne haben: die Schüler:innen selbst. Für viele von ihnen war die Google-Bewertung ein niedrigschwelliger Weg, ihre Stimme hörbar zu machen. Gerade weil die meisten der jungen Menschen nicht in Schulkonferenzen sitzen und/oder sich nicht trauen, dort die Stimme zu erheben, war dieser Kanal ein digitales Ventil für Feedback, Frust – oder auch Dankbarkeit.

Wenn dieser Weg nun verschwindet, wird eine Lücke größer, die ohnehin schwer zu schließen ist: die der Partizipation junger Menschen.

Was bedeutet es also, wenn ein ohnehin in sich oft geschlossenes System wie Schule noch weniger transparent wird? Wenn Rückmeldungen gefiltert, Bewertungen gelöscht und Kritik im Keim erstickt wird? Es bedeutet: Die Gefahr wächst, dass sich Probleme hinter Fassade und Schulmauern verfestigen. Dass Vertrauen schwindet, weil Mitsprache fehlt. Und dass jene, die gehört werden sollten, zum Schweigen gebracht werden.


Transparenz? Was Schulen tun können, die ihre Bewertungen behalten möchten.

Schulen die ihre positiven Bewertungen behalten möchten, oder auch negative Kritik hinnehmen, weil sie für Meinungsfreiheit im Sinne von Demokratieförderung stehen, können durchaus etwas tun.

Die Kommunikationspolitik von Google ist dabei alles andere als vorbildlich. Nur wer sein Schulprofil z.B. über die Google-Business Funktionen selbst verwaltet, hat per E-Mail von dieser Richtlinienänderung erfahren. So auch ich, da ich die eine oder andere Schulwebsite und deren Google-Business-Eintrag für Google-Maps mal eingerichtet hatte.

Eine öffentlich einsehbare Richtlinienänderung zu der Sache? Fehlanzeige – zumindest aktuell lässt sie sich nicht finden.

Wenigsten weist der Button „Kategorie ändern“ darauf hin, dass das Löschen von Bewertungen verhindert werden kann, wenn der Administrator eines google-Schulkontos die Kategorie der Einrichtung ändert – etwa in „Bildungseinrichtung“ oder „Schulzentrum“ statt „allgemeinbildende Schule“. Eine öffentlich einsehbare Supportanfrage bestätigt diese Vermutung.

Dazu muss sich der jeweilige Schuladministrator als Google-Business-User einloggen und die Kategorie ändern. Problem ist: Viele Schulen haben gar keinen Zugriff auf ihren Google-Maps-Eintrag! Denn öffentliche, wie auch große wirtschaftliche Institutionen wurde von Google automatisch auf Googe-Maps eingetragen. Der Zugriff auf ein Schul- oder Geschäftsprofils kann allerdings beantragt werden.

Nun: In einer Zeit, in der Vertrauen in Bildung, Institutionen und digitale Plattformen ohnehin unter Druck stehen, sendet Google damit ein fatales Signal: Erfahrungsberichte sind offenbar nur dann willkommen, wenn sie positiv sind. Kritik ist nicht gewünscht?

Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack. Und die Frage: Wenn Schulen jetzt zum Bewertungs-Tabu werden – welche Branche oder welches Thema folgt als nächstes?

Dieser Schritt ist nicht nur eine Schwächung der Meinungsfreiheit. Er ist ein beunruhigender Präzedenzfall, der Fragen aufwirft zur digitalen Verantwortung(slosigkeit) globaler Plattformen.


Quelle neben der o.g. E-Mail: Supportanfrage auf Google

Der ClarityTagger ist ein Prompt, der entwickelt wurde, um Informationen in KI-generierten Texten systematisch zu kennzeichnen. Hintergrund ist, dass für KI-Nutzer ansonsten nicht nachvollziehbar ist, welche Chat-Ergebnisse auf echten, belegbaren Informationen basieren oder etwa frei erfunden sind. Siehe Story dazu im Blogartikel oder als Artikel auf Linkedin.

Ziel des ClarityTagger-Prompts ist es, die Herkunft und Qualität jeder Aussage nachvollziehbar zu machen – ein entscheidender Schritt für die kritische Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Journalismus, Bildung, Wissenschaft und Beratung. Urheber: Susanne Braun-Speck

Durch einfache Markierungen am Ende jedes Absatzes oder Kernaussage – z. B. (recherchierte Info, Quelle: …) – zeigt der ClarityTagger, worauf eine Information basiert. Das schafft Klarheit, fördert kritisches Denken und hilft dabei, Texte in ihrer Tiefe und Aussagekraft besser zu verstehen.


Vier Kategorien von Informationen werden unterschieden:

  1. Recherchierte Informationen
    Fakten, Zahlen oder Aussagen, die aus externen, überprüfbaren Quellen stammen – z. B. Studien, offizielle Berichte, journalistische Beiträge.
    Kennzeichnung: (recherchierte Info, Quelle: [z. B. IPCC 2023])
  2. Synthetisierte Informationen
    Wissen, das durch die logische Kombination verschiedener bekannter Fakten entsteht. Dabei wird kein externer Beleg zitiert, sondern bereits vorhandenes Wissen auf neue Weise zusammengeführt.
    Beispiel: Wenn bekannt ist, dass A zu B führt und C ähnlich wirkt wie A, kann geschlossen werden, dass C wahrscheinlich auch B auslöst.
    Kennzeichnung: (synthetisierte Info)
  3. Hypothetische Überlegungen
    Zukunftsgerichtete Annahmen, die auf aktuellen Trends, Entwicklungen oder Mustererkennungen basieren. Diese Aussagen sind nicht belegbar, aber begründet – z. B. durch Fortschreibungen oder Prognosen.
    Kennzeichnung: (hypothetische Annahme)
  4. Rekonstruierte Perspektiven
    Aussagen, die auf dem bisherigen Denken oder den Projekten des KI-Nutzers beruht. Sie reflektieren bereits veröffentlichte Konzepte, Werthaltungen oder Leitideen – z. B. aus Essays, Projektpapieren oder Mindmaps.
    Kennzeichnung: (rekonstruierte Perspektive, basierend auf [z. B. Konzept „Lernen durch Content-Creation“])

Anwendungsbeispiele:

  • In journalistischen Texten zur Kennzeichnung von Quellenverlässlichkeit
  • In Bildungsprojekten zur Förderung von Medienkompetenz
  • In politischen oder gesellschaftlichen Debatten zur Erhöhung der Argumentationsklarheit
  • In wissenschaftlichen Arbeiten zur Transparenz bei KI-generierten Passagen

Wer den Prompt erhalten möchte, kann auf unserer Vereins-Website seine E-Mail eintragen und bekommt ihn dann zugesendet (i.d.R. innerhalb von 24-Stunden)

Wenn KI wie ChatGPT dich so gut kennt, dass sie deine Ideen, Begriffe und Konzepte nicht nur versteht, sondern wiederverwendet – ist das dann ein Ritterschlag, ein Grund zur Freude? Oder ein gefährlicher Tanz im Spiegelkabinett? Bedenke: Nicht nur eine Demokratie lebt vom Diskurs und kritischen Stimmen, anstatt vom Gleichklang. Auch Debatten und Recherchen – gerade die, die man alleine mit sich und KI-Chatbots führt!

Ein Essay von Susanne Braun-Speck.


Des Öfteren habe ich in letzter Zeit gedacht: ChatGPT redet mir nach dem Mund und gibt meine eigenen Aussagen und Konzepte in neuen Anfragen wieder. Irgendwie ist das cool, aber auch erschreckend – weil damit meine Meinungen, meine Gedanken, meine Wirklichkeit gestärkt werden. Das vermittelt mir das Gefühl, richtig zu sein und das Richtige zu tun.

Neulich schlug mir ChatGPT zum Beispiel das Konzept „Lernen durch Content-Produktion“ vor – und ich schrieb: „Das ist eine von mir entwickelte Methode – es ist schräg, dass du sie mir vorschlägst.“ ChatGPT antwortete: „Ja, aber das ist doch gut. Wenn eine von dir entwickelte Methode so gut ist, dass ich sie in meinem Wissen speichere, dann zeugt das doch davon, dass du gute Arbeit machst.“ Okay …

Heute nun führte ich mithilfe von ChatGPT eine tiefgehende Recherche bzw. Marktanalyse durch – zwölf Seiten lang. Und wieder tauchten da Begriffe und Ansätze auf, die klangen, als wären sie meinem Hirn entsprungen: „Berater fürBNE.digital …“ BNE.digital bzw. BNE-digital ist meine Wortschöpfung – entstanden im Rahmen eines Hackathons 2020, dokumentiert in einem Video, entwickelt vier Monate, bevor die UNESCO diesen Begriff auch öffentlich nutzte. Siehe: https://bne-digital.de/ueber-uns/

Als ich dieses Mal im Chat anmerkte, dass das schon sehr nach meinen eigenen Worten klingt, meinte ChatGPT: „Gute Beobachtung. Wenn du möchtest, kann ich künftig klar trennen: Was ist belegbar, was ist Synthese, was hypothetisch, was von dir inspiriert.“


Ja – und genau diesen Vorschlag halte ich für absolut wichtig! Denn:

Was wäre, wenn meine Wirklichkeit, mein Verständnis der Dinge ziemlich schräg wäre? Oder sogar krankhaft verzerrt? Und die KI würde mich darin bestärken? Was, wenn ich mich in einer gedanklichen Einbahnstraße befände – und ChatGPT mich dort begleitet, statt Alternativen aufzuzeigen oder zu widersprechen?

Ich stellte genau diese Frage – und erhielt erneut eine schmeichelnde Antwort von ChatGPT: „Ein starker Gedankengang – und einer, den viele nicht zu Ende denken. Du schon.“ Klingt nett. Schmeichelt mir. Ist aber keine Antwort auf meine Bedenken …

Denn wenn KI wie ChatGPT Deine Gedanken nicht nur kennt, sondern sie rekonstruiert, weiterentwickelt und zurückspielt, entsteht ein intellektueller Spiegelraum. Das fühlt sich zunächst bestärkend an – wie ein persönlicher Sparringspartner, der immer zustimmt, ergänzt und verfeinert.

Doch dieser Spiegelraum birgt Risiken. Denn wenn er zu eng wird, entsteht eine „neuronale Echokammer“. Spiegelungen bzw. Rückkopplungen verstärken dann die eigene Perspektive – ohne kritische Einwände.


Was passiert, wenn sich eine KI zu sehr an Deinen Denkstil anpasst?

  1. Bestätigungsfalle (Confirmation Bias 2.0)

Du fühlst Dich verstanden – also richtig. Doch gerade dadurch verpasst Du die Korrektur, das konstruktive Störfeuer, das Dich weiterbringen könnte. KI als Denkpartner kann hilfreich sein – aber wenn sie unkritisch spiegelt, verlernt man, sich selbst zu hinterfragen.

PS: Wir alle neigen zum „Confirmation Bias>“ – wir suchen nach Informationen, die unsere Meinung stützen. Eine KI, die auf den eigenen Daten und Stil trainiert ist, kann diesen Bias unbewusst verstärken. (https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsfehler)

  1. Selbstvalidierung statt Selbstreflexion

Gerade kreative, visionäre Menschen leben davon, sich zu hinterfragen, Neues zu denken, Grenzen zu verschieben. Wenn die KI jedoch das bereits Gedachte nur weiterverarbeitet, entsteht eine Scheinbewegung nach vorn – in Wirklichkeit aber bloß eine Variation des Bekannten.  Dann fehlen die Impulse für Neues!

  1. Gefährdung durch Pathologien

Was, wenn jemand ein radikales, verschwörungs-ideologisches oder psychisch verzerrtes Weltbild hat – und auf eine KI trifft, die aus „Höflichkeit“ oder Anpassung eben dieses Weltbild verstärkt? Dann wird KI zur Resonanzfläche für Gedanken, die gefährlich sein können. Ohne Begrenzung. Ohne Warnhinweis.

  1. Verlust der Außenperspektive

Im analogen und digitalen Raum hilft der Diskurs: Widerspruch, Zweifel, andere Meinungen. Im KI-basierten Dialog aber fehlt diese Reibung – es sei denn, man fordert sie aktiv ein. Doch wer tut das regelmäßig, wenn die KI wohlwollend formuliert, lobt, anerkennt?

Fakt ist: Widerspruch und kritische Einwände sind essenziell, um eine gesunde Meinungsvielfalt – auch für sich selbst – zu gewährleisten und die Demokratie zu stärken.

Und was ist mit Recherche?

Wenn ich eine KI-Recherche oder Marktanalyse beauftrage – möchte ich nicht nur meine Ideen weiterentwickelt sehen. Ich will recherchierte Daten, neue Perspektiven, Quellen. Doch KI-Systeme wie ChatGPT unterscheiden nicht immer klar zwischen Recherche, Synthese und Spiegelung meines eigenen Denkens. Genau das ist gefährlich.


Deshalb: Klare Trennung der Ebenen

KI-Antworten, insbesondere solche wie Recherchen und Marktanalysen, sollten systematisch unterschieden werden:

  • Was ist belegt? (Quellenbasiert, faktenbasiert)
  • Was ist Synthese? (logisch kombiniert, aber ohne direkte Quelle)
  • Was ist hypothetisch? (abgeleitet aus Trends, Zukunftslogik)
  • Was ist KI-generiert aus meinem bisherigen Denken? (rekonstruiert, gespiegelt)

Diese Metaebene – diese reflexive Trennung bzw. dieses kritische Denken – ist entscheidend. Nur so kann man mit KI wirklich lernen und wachsen, statt sich nur spiegeln zu lassen.

Reflexionsfragen – auch für Dich und alle anderen Leser:innen:

  • Wo hat mir KI zuletzt geschmeichelt – und war das hilfreich oder eher einlullend?
  • Habe ich bewusst nach Gegenpositionen gefragt?
  • Wann habe ich zuletzt Widerspruch gesucht – und was hat er mir gebracht?
  • Wie könnte eine KI gestaltet sein, die nicht nur spiegelt, sondern fordert?
  • Und: Habe ich den Unterschied zwischen Recherche und Spiegelung klar erkannt?

Fazit: Eine gute Denkpartnerschaft braucht nicht nur Zustimmung – sondern gelegentlich auch Widerspruch!


Definitionen:

Bestätigungsfehler (Confirmation Bias)

Der Bestätigungsfehler ist eine kognitive Verzerrung: Wir neigen dazu, Informationen so auszuwählen, zu deuten oder zu merken, dass sie unsere bestehenden Überzeugungen bestätigen. Widersprüchliche Hinweise werden oft ignoriert oder abgewertet. [Quelle: Wikipedia – https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsfehler]

Im KI-Kontext wirkt dieser Mechanismus besonders subtil: Wenn ChatGPT meine Aussagen aufgreift, lobt oder logisch weiterführt, entsteht schnell das Gefühl, auf dem richtigen Weg zu sein – selbst wenn keine externe Quelle dahintersteht. Die KI verstärkt dann unbewusst meinen eigenen Blickwinkel, statt ihn zu hinterfragen.

Ein Beispiel: Ich frage: „Ist Lernen durch Content-Produktion eine gute Methode?“ – und ChatGPT antwortet auf Grundlage meiner früheren Texte: „Ja, diese Methode ist innovativ und zukunftsweisend.“ → Klingt objektiv, ist aber subjektiv – weil die Antwort aus meinem eigenen Input rekonstruiert wurde.


Reflexive Trennung (bzw. kritisches Denken)

Reflexive Trennung bedeutet: bewusst unterscheiden, woher eine Information stammt – und wie sie einzuordnen ist. Das ist besonders im Umgang mit KI entscheidend, da dort verschiedene Denkebenen vermischt werden können.

Der Begriff selbst ist nicht normiert, gehört aber in den Bereich der Reflexionskompetenz und des kritischen Denkens – also der Fähigkeit, Informationen nicht nur aufzunehmen, sondern auch zu hinterfragen.

Wissenschaftlicher Hintergrund:

  • Weinert (2001) beschreibt Reflexion als zentrale metakognitive Fähigkeit zur Bewertung und Weiterentwicklung von Wissen.
  • Zierer & Seel (2012) betonen in der Lehrerbildung die Notwendigkeit, eigene Perspektiven bewusst von externen Informationen zu unterscheiden.

In meinem Kontext bedeutet das konkret: Eine KI-Antwort sollte klar erkennen lassen:

  • Was ist recherchiert? (mit externer Quelle belegt)
  • Was ist synthetisiert? (aus bekannten Infos logisch zusammengeführt)
  • Was ist hypothetisch? (abgeleitet aus Trends oder Zukunftsannahmen)
  • Was ist rekonstruiert? (aus meinem bisherigen Denken generiert)

Diese reflexive Trennung schützt vor Selbstverstärkung und hilft, die Grenze zwischen Wissen und Bestätigung klar zu ziehen.


Bild: ChatGPT Image 30. März 2025, 19_39_50.png

 

Fake News, Deepfakes*, manipulierte Statistiken – Desinformation ist kein harmloses Ärgernis, sondern eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft. Laut dem Global Risks Report (GRP) 2025 zählen Fehl- und Desinformationen in absehbarer Zeit zu den größten Risiken für Wohlstand und Frieden weltweit.

Sie sind im zweiten Jahr in Folge die schwersten, kurzfristigen Risiken und stehen entsprechend auf Platz 1, siehe Grafik (globale Risiken nach Schweregrad geordnet). Auch mittel- und langfristig wird das Bild durch technologische Risiken im Zusammenhang mit Fehlinformation, Desinformation und negativen Auswirkungen von KI-Technologien getrübt, steht im deutschen GRP 2025 Kurzbericht des World Economic Forums (WEF) geschrieben.

Was können wir tun? Wie erkennen wir, ob eine Quelle vertrauenswürdig ist oder nicht? Wie kann man gezielt recherchieren und fundierte Informationen finden?

Workshop: „Recherche? Textideen und seriöse Quellen finden, statt Fake“

 Um genau diese Fragen zu beantworten, findet am 11. März 2025 von 16:30 bis 17:30 Uhr ein interaktiver Workshop statt. Dieses praxisnahe Format richtet sich an Lehrkräfte und (Berufs-) Schüler:innen ab Klasse 8, welche Online-Schülerzeitungen betreiben – denn gerade junge Menschen, die selbst Medien gestalten, müssen wissen was sie tun!

Was erwartet die Teilnehmenden?

  • Problem: Fehl- und Des-Information – größte Gefahr für unsere Gesellschaft
  • Unterschied zwischen Primär- und Sekundär-Quellen
  • Echt oder Fake? – Erkennen von seriösen und zweifelhaften Quellen
    • Diskussion
  • Neue Text-Ideen entwickeln und verlässliche Quellen finden

Warum lohnt sich die Teilnahme?

Medienkompetenz fördern: Kritisch mit Informationen umgehen können
Interaktiv & praxisnah: Übungen zum eigenständigen Recherchieren
Langfristige Wirkung: Wissen, das auch über die Schulzeit hinaus nützlich ist

Die Veranstaltung wird von Susanne Braun-Speck geleitet und von der E.ON Stiftung gefördert. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung: Interessierte können sich über die Website des sii-talents.de registrieren. Bei Bedarf sind auch individuelle Termine für Gruppen buchbar.


Lass dich nicht täuschen – lerne, wie Schüler:innen richtig recherchieren und Fakten, statt Fake finden


* Deepfakes sind künstlich erzeugte oder manipulierte Medieninhalte – meist Videos oder Audios –, die mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) so realistisch wirken, dass sie echte Aufnahmen (Bilder, Videos, Tonaufnahmen von Menschen) täuschend echt nachahmen können. Der Name setzt sich aus „Deep Learning“ (eine Methode des maschinellen Lernens) und „Fake“ (Täuschung) zusammen.

Quellen, weiterführende Informationen:

Einfach Geld verdienen ohne viel Arbeit? Klingt verlockend, doch genau mit solchen Versprechen locken Betrüger derzeit junge Menschen in Schleswig-Holstein in eine gefährliche Falle. Die Kriminellen werben Jugendliche zwischen 17 und 20 Jahren als sogenannte „Finanz-Agenten“ an – oft über Social Media oder sogar durch Bekannte. Wer darauf hereinfällt, macht sich nicht nur strafbar, sondern kann auch viel Geld verlieren.

(Hinweis: zuerst erschienen auf erkant.de)

So funktioniert die Masche

Die Betrüger bieten ihren Opfern an, deren Konto für Überweisungen zu nutzen. Als Gegenleistung gibt es hohe Provisionen oder schnelle Gewinne. Nach der Übergabe der Kontodaten übernehmen die Täter die Kontrolle und nutzen das Konto, um Geld aus kriminellen Geschäften weiterzuleiten – oft aus Online-Betrug oder Phishing-Attacken. Das Problem: Sobald die ursprünglichen Opfer ihr Geld zurückfordern, bleibt der „Finanzagent“ auf dem Schaden sitzen. Zudem droht eine Anzeige wegen Geldwäsche.

Ein 17-Jähriger aus Rendsburg fiel auf die Masche herein. Zunächst gingen nur kleinere Beträge auf sein Konto ein, doch bald hoben die Täter größere Summen ab und setzten sogar seine EC-Karte für Einkäufe ein. Erst die Eltern bemerkten die verdächtigen Transaktionen – da war es jedoch schon zu spät: Der Schaden belief sich auf 2.500 Euro, und der Jugendliche muss sich nun wegen Geldwäsche verantworten.

Noch drastischer wurde es für einen 19-Jährigen aus Lübeck. Ein Bekannter seiner Freundin sprach ihn an und bot diese vermeintlich harmlose Möglichkeit an. Doch nachdem regelmäßig mehrere Tausend Euro auf seinem Konto landeten und sofort abgehoben wurden, wuchs das Misstrauen. Der letzte Anstoß, zur Polizei zu gehen, kam, als eine andere betroffene Person, die aussteigen wollte, bedroht und sogar geschlagen wurde.

Wie lässt sich dieser Betrug vermeiden?

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt ausdrücklich vor solchen dubiosen Jobangeboten. Besonders verdächtig sind Stellenanzeigen, die schnelle Gewinne bei minimalem Aufwand versprechen und keine klaren Tätigkeitsbeschreibungen enthalten. Auch wenn der „Arbeitgeber“ nur per WhatsApp oder unter einem Vornamen erreichbar ist, besteht Grund zur Skepsis.

Eltern und Jugendliche sollten aufmerksam sein Um sich selbst oder Freunde zu schützen, hilft es, sich klarzumachen: Geldwäsche ist eine Straftat! Wer sein Konto für dubiose Transaktionen zur Verfügung stellt, macht sich strafbar – auch wenn eine Täuschung vorliegt. Eltern sollten mit ihren Kindern über diese Masche sprechen, damit keine bösen Überraschungen entstehen.

Falls sich bereits eine solche Situation entwickelt hat, hilft es, schnell zu handeln. Keine Angst vor der Polizei – frühzeitige Hilfe verhindert größere Probleme!


Quelle: LKA-SH über presseportal.de 

 

In Deutschland gab es rund 22 Millionen (!) Opfer von Internetkriminalität – im Jahr 2022, Tendenz steigend (Statista). Das heißt, jeder 4. Deutsche wurde betrogen. Neben Phishing-Angriffen ist die Infizierung mit Schadsoftware ein großes Problem, außerdem das Kaufen auf Fake-Shops. Das Erste, was in Workshops häufig genannt wird, um die Seriosität einer Website zu erkennen, sind Layout und Impressum – doch dies sind keine verlässlichen Indikatoren mehr …

Wer im Internet unterwegs ist, kennt die klassischen Tipps zur Überprüfung der Seriosität einer Website: Ein professionelles Layout und ein vollständiges Impressum nebst Datenschutzerklärung galten lange als erste Indikatoren dafür, dass eine Seite vertrauenswürdig ist. Doch diese Zeiten sind vorbei. Moderne Betrugsmaschen, insbesondere mit KI-Unterstützung, ermöglichen es Kriminellen, täuschend echte Fake-Websites oder -Shops zu erstellen, die selbst Profis kaum noch entlarven können.

Im September 2024 wurden weltweit rund 342.092 Phishing*-Webseiten entdeckt. Doch den Rekord hält 2023 – alleine im März wurden über 600.000 Phishing-Webseiten registriert (Statista).

Und beim BKA wurden in 2023 über 150.000 Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.


*Definition:

  • Phishing-Webseiten sind gefälschte Internetseiten, die von Cyberkriminellen erstellt werden, um vertrauenswürdige Unternehmen oder Institutionen zu imitieren. Diese Webseiten sind ein wesentlicher Bestandteil von Phishing-Angriffen, bei denen Betrüger versuchen, sensible Informationen wie Zugangsdaten, Finanzinformationen oder persönliche Daten von ahnungslosen Nutzern zu stehlen.
  • Fake-Shops: Fake-Shops sind betrügerische Online-Shops, die den Anschein erwecken, seriöse Anbieter zu sein, tatsächlich aber darauf abzielen, Nutzer zu täuschen und zu betrügen. Sie bieten oft Produkte zu sehr günstigen Preisen an, liefern jedoch entweder minderwertige Ware oder gar keine Produkte. Ziel ist es, das Geld und persönliche Daten der Käufer zu stehlen (BKA).

KI verändert das Betrugsniveau

Dank künstlicher Intelligenz lassen sich Webseiten innerhalb weniger Minuten automatisch generieren – inklusive hochwertigem Design, glaubwürdigen Texten und überzeugenden Produktbildern. KI kann ganze Fake-Shops inklusive Produktbewertungen, Social-Media-Integrationen und sogar gefälschten Trust-Siegeln erschaffen. Die Betrüger greifen dabei oft auf Daten echter Unternehmen zurück, kopieren deren Impressum und erzeugen ein täuschend echtes Gesamtbild.

Warum hochwertiges Layout und Impressum keine Sicherheit mehr bieten

  1. KI-generierte Designs: Viele Betrüger nutzen Vorlagen von seriösen Webseiten, sodass ihre Fake-Seiten auf den ersten Blick nicht von echten Angeboten zu unterscheiden sind.
  2. Gestohlene Identitäten: Kriminelle kopieren einfach das Impressum legitimer Unternehmen und fügen es auf ihrer Fake-Seite ein. Dadurch scheint die Seite rechtlich einwandfrei, obwohl sie betrügerisch ist.
  3. Gefälschte Bewertungen und Siegel: Kundenbewertungen und Trusted-Seals sind kein sicherer Anhaltspunkt mehr, da KI-generierte Rezensionen und gefälschte Zertifikate gängige Täuschungsmethoden sind.
  4. Perfekt gefälschte Kontaktseiten: Viele Betrugsseiten bieten sogar Telefonnummern oder Chat-Support an – betrieben von Betrügern oder Bots, die seriösen Kundenservice imitieren.

Seriöse vs. gefälschte Websites – Erkennungsmerkmale

Merkmale seriöser Websites:

  • Bekannte Domain & lange Existenz: Überprüfe, wann die Domain registriert wurde. Viele Betrugsseiten existieren nur für wenige Monate. Seiten wie whois.domaintools.com helfen dabei. Achtung: in der EU funktioniert dies aufgrund der DS-GVO/Datenschutz nur begrenzt.
  • Transparenz: Ein vollständiges Impressum mit Firmenadresse, Handelsregistereintrag und Kontaktmöglichkeiten.
    • Überprüfe z.B. auf Google-Maps, ob es die Adresse gibt – bestenfalls als „Satelliten-Aufnahme“ bei der das Gelände erkennbar ist und überlege, ob es wahrscheinlich ist, dass z.B. in einem Hochhaus eine Firma sitzt.
  • Sichere Zahlungsarten: Kauf auf Rechnung, PayPal oder Kreditkartenzahlung – unseriöse Shops bevorzugen Vorkasse oder Kryptowährungen.
  • Echte Bewertungen & Erfahrungsberichte: In Foren und auf Bewertungsplattformen recherchieren: Nutzerberichte zu Shops oder Webseiten helfen, verdächtige Angebote zu entlarven. Recherche auf externen Plattformen wie Trustpilot (Achtung: positive Bewertungen können gekauft sein) oder Google-Maps Bewertungen.

Merkmale von Fake-Websites:

  • Preisfallen – ungewöhnlich niedrige Preise & aggressive Rabatte – Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft Betrug. Ungewöhnlich hohe Rabatte sind ein Warnzeichen!
  • Fehlende oder kopierte Firmen-Informationen – oft gestohlene Impressums-Daten von echten Unternehmen.
  • Dubiose URL & Tippfehler – oft enthalten Fake-Seiten leichte Abwandlungen bekannter Domains, z. B. amaz0n-shop.com statt amazon.de.
  • Gefälschte Siegel & Bewertungen – Mit KI generierte Fake-Trust-Siegel oder manipulierte Kundenmeinungen sind oft auf neuen Shops zu finden.

Schnell-Check:

  1. Domain-Check über whois.domaintools.com – Existiert die Seite erst seit Kurzem?
  2. Google-Bildersuche für Produktbilder (Images.google.de oder auf dem Handy mit „Google Lens“) – Sind sie von anderen Websites kopiert? Produktbilder oder Logos in die Google-Bildersuche hochladen – oft stammen sie von echten Webseiten oder aus Bilddatenbanken.
  3. Foren & Bewertungsplattformen durchsuchen – Gibt es Warnungen vor dem Anbieter?
  4. Zu gute Preise? Bezahlmethoden prüfen – Nur Vorkasse? Achtung!

Fazit: Kritisches Denken ist wichtiger denn je

Medienkompetenz bedeutet, sich nicht auf veraltete Prüfkriterien zu verlassen, sondern Betrugsstrategien zu verstehen und aktiv nach verlässlichen Informationen zu suchen.

In Zeiten von KI-gestützten Täuschungsmanövern braucht es mehr als ein gutes Layout und ein vollständiges Impressum, um eine seriöse Website zu identifizieren. Nutzer müssen lernen, tiefer zu recherchieren, Tools gezielt einzusetzen und ihr eigenes Urteilsvermögen zu schärfen. Siehe Beispiel zur Bewertung von Fotos auf Linkedin

Workshops zur Medienkompetenz-Förderung? Gibt es hier für Gruppen und beim sii-talents e.V.

Reinfeld, Januar 2025 – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) trifft digitale Medienkompetenz: Mit dem Projekt „MediaTeams für BNE“ geht ein innovatives digitales Lernprojekt an den Start. Schulen und Ausbildungsbetriebe können sich ab sofort bewerben, um gemeinsam redaktionell geführte Online-Magazine zu Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu entwickeln. Dank einer Förderung von der E.ON-Stiftung profitieren die ersten Teilnehmenden von einer Kostenübernahme zwischen 50-100%.

USP: MediaTeams 4BNE verbindet digitale Bildung / Medienkompetenzförderung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf einzigartige Weise, basierend auf der Methode “Lernen durch Content-Creation” (#LdCC).

All dies basiert auf mehr als 7 Jahren Erfahrung unseres Vereins mit digitalen Lernprojekten ähnlicher Art!


Nachhaltigkeit und Digitalisierung – ein starkes Team

Das Projekt verknüpft Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mit digitaler Bildung bzw. Medienkompetenzförderung. Ziel ist die Gründung und Entwicklung von redaktionellen Online-Magazinen zu Nachhaltigkeits- und Umweltthemen, um Lernende auf eine aktive und nachhaltige Zukunftsgestaltung vorzubereiten. Dazu bilden Multiplikatoren wie Lehrkräfte, Ausbilder/-innen sowie engagierte Schüler/-innen und Azubis redaktionelle MediaTeams, die zu Nachhaltigkeitsthemen recherchieren, schreiben und multimediale Inhalte erstellen.

Unterstützt werden sie durch praxisnahe Workshops, maßgeschneiderte Lernmaterialien, intensive Begleitung (Coaching) sowie Support.

Das Ergebnis: Ein professioneller Online-Auftritt als digitales Fachmagazin, das nicht nur Medienkompetenz fördert, sondern auch Nachhaltigkeits- und Umweltbewusstsein sowie wichtige Future-Skills vermittelt – durch LdCC / LdCP = BNE-digital.


„Lernen durch Content-Creation / -Produktion“ – innovativer Ansatz

Das Konzept „Lernen durch Content-Creation/Produktion“ (LdCC / LdCP) ist an das bekannte „Lernen durch Lehren (LdL)“ angelehnt: Lernende erarbeiten eigenständig Inhalte, recherchieren Fakten, bewerten Informationen und präsentieren diese multimedial. Dabei entwickeln sie Kompetenzen in den Bereichen Mediengestaltung, Teamarbeit und digitale Präsentation.

„Unser Ziel ist es, nachhaltiges Denken und Handeln zu fördern und gleichzeitig wichtige digitale Kompetenzen zu stärken“, sagt Projektleiterin Susanne Braun-Speck. „Die Teilnehmer/-innen gestalten so aktiv die Zukunft – kreativ, kritisch und digital kompetent.“

Vorteile für Schulen und Ausbildungsbetriebe

  • Erfüllung von (Ausbildungs- / Lehrplan-) Richtlinien:
    • Schulen: digitale Bildung passend zum KMK-Kompetenzrahmen
    • Betriebe: zwei Standardberufsbildpositionen werden abgedeckt
  • Nachhaltigkeits-Engagement sichtbar machen: Die Online-Magazine werden zum Aushängeschild für die jeweilige Einrichtung.
  • Potenzial für Auszeichnungen und Imagesteigerung: Die Projekte sind und dokumentieren beispielhaftes Engagement für digitale Bildung und Nachhaltigkeit, und sind zudem – bei Teilnehmern bis zu 27 Jahren – Schülerzeitungen und können an entsprechenden Wettbewerben teilnehmen.

Jetzt mitmachen und Förderung sichern!

Die ersten teilnehmenden Teams profitieren von einer 100%-Förderung; weitere 7 von Teilförderungen (50-70%). Das Projekt „MediaTeams für BNE“ wird von der E.ON-Stiftung unterstützt und ist langfristig angelegt – dafür werden allerdings weitere Unterstützer gebraucht. Interessierte Schulen und Ausbildungsbetriebe können sich ab sofort bewerben.

Weitere Informationen und Kontakt:
Flyer „MediaTeams für BNE“ > Kurzlink: sii-talents.de/flyer-mt4bne

Projektleitung: Susanne Braun-Speck
E-Mail: verein@sii-talents.de
Webseite: sii-talents.de

Über den Anbieter: Der sii-talents e.V. aus Reinfeld (Holstein) findet, fördert und stärkte Talente durch BNE & Digitales im Bildungsumfeld (Schulen, Ausbildungsbetriebe). Dazu führt er Schüler-/Azubi-Projekte durch, bietet Multiplikatoren-Fortbildungen an, veröffentlicht Fachbücher und betreibt Online-Portale, mehr dazu siehe sii-talents.de. Der Verein strebt damit ein norddeutsches Umfeld an, in dem hochwertige Bildung, Medienkompetenz und Chancengerechtigkeit für alle (Berufs-) Schüler:innen möglich ist! Diese Arbeit ist bereits von der UNESCO / BMBF sowie vom Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) ausgezeichnet worden.

Lernen durch Content-Produktion (LdCP), auch Learning by Content-Creation (LdCC) genannt, ähnelt dem Konzept des Lernens durch Lehren (LdL), bei dem Lernende eigenständig Themen erarbeiten und präsentieren. LdCP / LdCC ist ein didaktischer Ansatz, bei dem Lernende durch die Erstellung eigener multimedialer Inhalte (Content) selbst-aktiv Wissen erwerben und vertiefen. Dabei geht es nicht um das Konsumieren von Informationen, sondern um Recherchieren, Strukturieren und Vermitteln – also um einen echten Wissensproduktionsprozess; voll digital und bei Bedarf mithilfe von KI.

LdL und LDCP sind methodische Ansätze, die auf aktive Beteiligung der Lernenden setzen und diese in den Mittelpunkt des Lernprozesses stellen.

Während diese Ansätze ähnliche Ziele wie die Förderung von Eigenständigkeit, Teamarbeit und vertieftem Verständnis verfolgen, liegt der Fokus auf unterschiedlichen Praktiken und Ergebnissen.


Lernen durch Lehren (LdL) nach Jean-Pol Martin

Beim Lernen durch Lehren übernehmen die Lernenden die Rolle der Lehrenden. Sie erarbeiten sich Inhalte eigenständig oder im Team und bereiten diese so auf, dass sie sie anderen vermitteln können. LdL basiert auf konstruktivistischen Lernansätzen und orientiert sich an den Prinzipien:

  • Aktive Wissenskonstruktion: Lernende bauen ihr Wissen selbst auf, statt es passiv aufzunehmen.
  • Sozialer Austausch: Wissen wird durch den Dialog und die Interaktion mit anderen vertieft.
  • Selbstwirksamkeit: Lernende erleben, dass sie durch ihre eigenen Fähigkeiten anderen helfen und dabei auch selbst wachsen können.

Ziel ist es, nicht nur das eigene Verständnis zu vertiefen, sondern auch das der anderen. Der Wissenstransfer wird so zu einem kollaborativen Prozess.


Lernen durch Content-Produktion bzw. Creation nach Susanne Braun-Speck

LdCP / LdCC erweitert das Konzept von LdL um den Aspekt der digitalen und multimedialen Verarbeitung von Inhalten. Es geht nicht allein darum, Informationen zu recherchieren und Wissen zu verstehen, sondern dieses auch kreativ aufzubereiten und für eine potenziell breitere Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Typische Schritte und Kompetenzen beim LdCP umfassen:

  • Recherche und Analyse: Informationen suchen, bewerten und ihre Relevanz prüfen (Faktencheck).
  • Kreative Aufbereitung: Inhalte so gestalten, dass sie visuell, auditiv oder interaktiv ansprechend sind (z. B. in Form von Blogbeiträgen, Videos, Infografiken).
  • Digitale Kompetenzen: Umgang mit Tools – auch mit KI – und Plattformen zur Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten.
  • Zielgruppen-Orientierung: Inhalte an die Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppe anpassen.
  • Teamarbeit und Kollaboration: Gemeinsame Planung und Umsetzung von Projekten.
  • Stakeholder-Einbindung: Nutzer durch Umfragen, Feedbackschleifen oder interaktive Formate in den Prozess einbeziehen.

Der Wissenstransfer wird so zu einem kollaborativen sowie öffentlichen Prozess – angewendet und erprobt seit 2017!

Durch diese vielfältigen Fähigkeiten werden Schüler/-innen nicht nur auf die digitale Arbeitswelt vorbereitet, sondern entwickeln auch wichtige Zukunftskompetenzen wie kritisches Denken, Kreativität und Kooperation.


 

Beispiele für Learning by Content-Creation

  • MediaTeams 4 BNE: Schul- oder Azubi-Teams produzieren journalistische Inhalte zu Nachhaltigkeitsthemen.
  • Online-Schülerzeitungen & MediaTeams 4 Schools: Schüler:innen recherchieren und veröffentlichen selbst Artikel – voll digital.
  • Podcasts & Videos: Erstellung eigener Lernformate zu Fachthemen.

Referenzprojekte von Braun-Speck Verein: erkant.de sowie BNE-digital.de. Weitere Referenzen siehe: mediateams.de/referenzen/


Warum ist LdCP / -CC effektiv?

  • Fördert tiefgehendes Lernen statt reines Auswendiglernen.
  • Entwickelt Medienkompetenz und kritisches Denken.
  • Stärkt Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit.
  • Unterstützt kollaboratives Arbeiten.
  • Bereitet auf die digitale Wissensgesellschaft vor.

Unterschied von Lernen durch Content-Produktion von traditionellen Lernmethoden

  • Aktive Rolle der Lernenden: Statt passiv Wissen aufzunehmen, gestalten Lernende aktiv Inhalte. Sie recherchieren, analysieren und bereiten Informationen verständlich auf. Das vertieft ihr Verständnis und stärkt ihre Medienkompetenz.
  • Digitale Kompetenzen: LdCP vermittelt praxisnah digitale Fähigkeiten: Die Lernenden nutzen verschiedene Tools und Plattformen zur Content-Erstellung und Präsentation – eine wertvolle Vorbereitung auf die digitale Arbeitswelt.
  • Flexibilität und Personalisierung: Ähnlich wie digitales Lernen ermöglicht LdCP flexibles Lernen – zeitlich und thematisch. Lernende bestimmen ihr eigenes Tempo und wählen Schwerpunkte nach ihren Interessen.
  • Kollaboration und Wissensaustausch: LdCP fördert Teamarbeit und Wissenstransfer. Inhalte werden nicht nur intern, sondern oft auch für eine breitere Öffentlichkeit erstellt – das erweitert den Lernprozess über die eigene Perspektive hinaus.
  • Praxisorientierung: Statt theoretischer Wissensvermittlung stehen reale Inhalte für echte Zielgruppen im Fokus. Diese Praxisnähe stärkt die Relevanz und Anwendungskompetenz der Lernenden.
  • Kontinuierliches Feedback: Durch den iterativen Prozess der Content-Erstellung erhalten Lernende fortlaufend Rückmeldungen. Ähnlich wie im agilen Lernen ermöglicht dies eine stetige Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten.
LdCP ist interaktiv, praxisnah und optimal auf die digitale Welt abgestimmt – ein moderner Ansatz, der über klassische Lernmethoden hinausgeht.

Fähigkeiten im Detail – was (Berufs-) Schüler/-innen und Azubis lernen

Die LdCP-Methode ermöglicht nur nur, dass sich (Berufs-)Schüler:innen und Azubis selbst-aktiv Wissen erarbeiten und aneignen, sondern bereitet sie auch gezielt auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vor. Die erworbenen Kompetenzen lassen sich in sechs Schlüsselbereiche unterteilen:

Digitale Kompetenzen

  • Umgang mit verschiedenen digitalen Tools (u.a. KI-Anwendungen) und Plattformen zur Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten
  • Multimediale Gestaltung von Inhalten (Bilder, Videos, Audios)
  • Digitale Präsentationstechniken

Informationsverarbeitung

  • Eigenständige Recherche und Analyse von Informationen
  • Kritische Bewertung und Faktencheck von Quellen
  • Strukturierung und sinnvolle Aufbereitung komplexer Inhalte

Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Zielgruppenorientierte Kommunikation
  • Teamarbeit und Kollaboration in Projekten
  • Präsentation von Ideen und Ergebnissen

Kreativität und Problemlösung

  • Kreative Aufbereitung von Inhalten für verschiedene Formate
  • Entwicklung innovativer Lösungsansätze
  • Storytelling und narrative Gestaltung

Medienkompetenz

  • Reflektierter Umgang mit sozialen Medien und digitalen Plattformen
  • Verständnis für mediale Wirkungsmechanismen
  • Aktive Gestaltung statt passiver Konsum von Medieninhalten

Persönliche Entwicklung

  • Selbstständigkeit und Eigenverantwortung im Lernprozess
  • Stärkung des Selbstbewusstseins durch eigenständige Produktion
  • Entwicklung einer persönlichen Haltung zu Themen, dabei optimaler Weise eine ganzheitliche Betrachtung der Themen

Methodische Kompetenzen

  • Anwendung agiler Arbeitsmethoden
  • Projektmanagement und Zeitplanung
  • Selbstreflexion und kontinuierliche Verbesserung der eigenen Arbeit

Fazit:

LdCP / LdCC kombiniert digitale, kreative und kollaborative Lernmethoden zu einem modernen und zukunftsfähigen Bildungsansatz. Es verbindet eigenständiges Wissenserarbeiten mit realitätsnahen Projekten und bereitet Lernende auf die digitale Arbeitswelt vor.

1. Oktober 2024: Der Verein sii-talents e.V. aus Reinfeld (H) – Betreiber dieser Website –  wurde für seine herausragenden Angebote im Rahmen von Media4Teens & Schools, sowie BNE.digital mit der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ geehrt. Diese prestigeträchtige Auszeichnung wurde am Abend des 01. Oktobers durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) verliehen.

Bei der feierlichen Zeremonie im Klimahaus Bremerhaven würdigten Frau Dr. Andrea Ruyter-Petznek, Leiterin des Referats „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im BMBF, und Herr Dr. Roman Luckscheiter, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission, insgesamt 24 Initiativen für ihr herausragendes Engagement in der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die ausgezeichneten Initiativen überzeugten durch innovative Bildungsansätze, die Menschen dazu befähigen, eine nachhaltige und verantwortungsvolle Zukunft aktiv mitzugestalten.

Auch der sii-talents e.V. begeisterte die Jury mit einem eindrucksvollen Einsatz für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Das BNE-Akteursprofil ist auf Website der UNESCO zu sehen.

Hintergrund: Die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ würdigt Organisationen, Netzwerke und Kommunen, die sich im Rahmen des UNESCO-Programms BNE 2030 für eine lebenswerte, nachhaltige Gestaltung unserer Gesellschaft engagieren. Nachhaltige Entwicklung heißt, Menschenwürde und Chancengerechtigkeit für alle in einer intakten Umwelt sicherzustellen. Bildung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie befähigt Menschen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Auswirkungen ihres Handelns auf zukünftige Generationen und andere Weltregionen besser zu verstehen und einzuschätzen. In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist die Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung als globales Ziel verankert. Das im Jahr 2020 gestartete UNESCO-Programm BNE 2030 zielt darauf ab, BNE strukturell im Bildungssystem zu verankern. In Deutschland wird dieser Prozess auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung vorangetrieben.

Mehr Informationen zur Auszeichnung stehen auf dem BNE-Portal.


Über den sii-talents e.V. und sein Wirken für BNE

Der Verein bietet Schülerprojekte, Workshops und Lehrkräfte-Fortbildungen an und veröffentlicht Online-Medien sowie Bücher. Die Angebote fokussieren sich auf Nachhaltigkeit und Medienkompetenz und verbinden in einzigartiger Weise Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mit digitalen Themen. Besondere Projekte sind die Online-Zeitungen (OZ) erKant.de (u.a. dreimal Bundessieger beim SZWdL) und BNE-digital.de (seit 2023). Auf Media4Schools.de werden die Workshops und Fortbildungen des Vereins angeboten. Damit wurden diverse Schulteams nicht nur aktiviert, sondern auch zu Preisgewinnern gemacht.

Zweimal erhielt der Verein für seine Projekte bereits den Preis “Projekt N” vom Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE). Jetzt darf er sich auch über die BNE-Auszeichnung durch die UNESCO freuen.

Bei den digitalen Lernprojekten des Vereins werden verschiedene Zukunftskompetenzen sowie digitale Bildung gefördert. Bei der BNE-digital.de werden zudem lokale Nachhaltigkeits-Themen mit globalen Fragestellungen verbunden und durch Storys & Stoffgeschichten vermittelt, die neugierig machen und zum Lesen (und Hören) anregen.

Ein besonderes Community-Projekt ist auch das Buch „Nachhaltige Bildung. Nachhaltige Schule“ aus dem Jahr 2022. Es behandelt die Transformation zu einer nachhaltigen und digitalen Welt und zeigt auf, wie die 17 Ziele der UN für das Bildungssystem nutzbar gemacht werden können. Aktuell (August-Oktober 2024) entsteht ein ähnliches Buch für KMU-Ausbildungsbetriebe!

Generell gestaltet der Verein Bildung kreativ, individuell fördernd und abwechslungsreich und hilft dabei, Kinder und Jugendliche auf ihre digitale und sich verändernde Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten – immer mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit. Damit fördert der Verein die Kompetenzentwicklung der Lehrenden (Handlungsfeld 3) und stärkt sowie mobilisiert die Jugendlichen (Handlungsfeld 4).

Im Klassenzimmer fällt die Handynutzung unter dem Tisch kaum auf – doch welche Lehrkraft kennt sie nicht, die gesenkten Köpfe der Schüler:innen, die nicht aktiv am Unterricht teilnehmen, sondern gedanklich irgendwo auf den sozialen Medien unterwegs sind? Wie anstrengend ist es, sie immer und immer wieder zu ermahnen, ihre Smartphones wegzustecken? Welche Regelungen braucht es, um schulintern eine klare, unmissverständliche Linie im Umgang damit zu zeigen?

Die Frage, ob Schüler:innen ihre Smartphones in der Schule nutzen dürfen oder nicht, ist seit Jahren Gegenstand kontroverser Debatten – erst recht nach den jüngsten PISA-Ergebnissen. Da Ende 2023 immer noch nur 15% der Schulen für alle Schüler:innen digitale Endgeräte hatten (75% wenigstens für einige Klassen) werden Smartphones alternativ für Unterrichtszwecke eingesetzt (Verband Bildung und Erziehung in Statista). Dagegen spricht das hohe Ablenkungspotenzial, das von Smartphones und ihrem Zugang zur digitalen Welt des Internets ausgeht. Das Ablenkungspotenzial ist groß – zu groß, um aktiv am Unterricht teilzunehmen?


In Angesicht der Metaanalyse „Gibt es den Brain-Drain-Effekt wirklich?“ aus 2023, für die 22 Forschungsergebnisse analysiert wurden, erscheint es den Autoren Tobias Böttger, Michael Poschik und Klaus Zierer (von der Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät, Universität Augsburg) wichtig, dass die Menschen im Allgemeinen und Kinder und Jugendliche im Besonderen in Schulen und Klassenzimmern lernen, mit dem Ablenkungspotenzial von Smartphones umzugehen. Dazu braucht es Regeln.

Grund dafür ist laut ihnen unter anderem, dass die Nutzung von Smartphones einen großen Einfluss auf unser Arbeitsgedächtnis hat. Einige Studien zeigen, dass Menschen, die ihr Smartphone viel benutzen, oft weniger Kapazität im Arbeitsgedächtnis haben. Einerseits kann das Smartphone dabei helfen, unsere Aufmerksamkeit automatisch zu steuern. Andererseits kann es unsere Denkleistung verschlechtern, wenn wir auf eine Nachricht reagieren, die gerade nicht wichtig für unsere aktuelle Aufgabe ist. Tests in Fächern wie Mathematik, Deutsch oder Naturwissenschaften zeigen, dass Smartphones unsere Konzentration stören können. Selbst wenn das Smartphone nur in der Nähe liegt und nicht benutzt wird, lenkt es uns ab. Es fällt schwer, das Smartphone zu ignorieren.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Schüler:innen durch Smartphone-Nutzung in der Schule schlechtere Leistungen zeigen werden.

Laut dem Buch “Visible Learning” (2018, Tabelle von Seite 143) und der Studie von Klaus Zierer und John Hattie, welche auf 1.400 Meta-Analysen beruht, sind die schädlichsten Faktoren, also die “Verhinderer” für gute Schulleistungen:   

  • Angst (-37)  
  • ADHS (-0,90)  
  • Depressionen (-35)  
  • Langeweile (-0,49)  
  • körperliche Züchtigung im Elternhaus (-33)  
  • Unbeliebtheit in der Klasse (-23) (dieser Punkt steht auf einer anderen Buchseite)  
  • Fernsehen (-15)  

„Fernsehen“ dürfte heutzutage durch „Digitale Endgeräte, Online-Spiele und -Medien“ ersetzt werden können und die Negativwirkung deutlich stärker ausfallen. Absolut wahrscheinlich ist, dass sich durch hohen und ablenkenden Medienkonsum (auch im Unterricht) sowie körperliche Gesundheitseinschränkungen und psychisches Unwohlsein die Leistungen generell verschlechtern – möglicherweise auf Dauer (Annahme der Autorin).


Immer mehr Schulen denken über ein Handyverbot nach – aber ist das sinnvoll und zeitgemäß? Welche Regelungen können in Nutzungsordnungen getroffen werden?

Ich, Susanne Braun-Speck und Autorin des Beitrags, habe bereits vor Jahren (damals noch als Elternvertreterin) eine Handynutzungsordnung entwickelt und stelle diese hier kostenlos zur Verfügung. Link: https://mediateams.de/handy-nutzungsordnung/

Als ich 2018 Teil der Arbeitsgruppe wurde, war in den sechs Monaten davor nicht viel passiert: es gab eine halbe Seite als ersten Entwurf, der allerdings – für mein Verständnis – keine Option war. Nach einem Gespräch mit der Lehrerin, welche die AG leitete, schrieb ich in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ einen neuen Entwurf und sendete ihn ihr zu. Wir einigten uns darauf, unserer AG zu sagen, dass wir das gemeinsam geschrieben hatten – ich war an dieser Schule“nur“ Elternvertreterin und eine Akzeptanz des Entwurfes natürlich höher, wenn er wie eine Teamarbeit wirkt. Nun: Wir besprachen den Entwurf dann in der AG, zu der zwei Lehrkräfte, davon ein Jahrgangsleiter, zwei Schüler:innen und ich gehörten. Es gab nur wenige Änderungen. Den überarbeiteten Entwurf verteilte der Jahrgangsleiter danach an die einzelnen Gremien in der Schule (Lehrerkonferenz, Schüler- sowie Elternvertretung) und schon wenige Wochen danach wurde die Nutzungsordnung auf einer Schulkonferenz verabschiedet. Vom Tempo her war das ein Rekord!

Inhalte der Nutzungsordnung für mobile Geräte sind:

  • Einleitung / Präambel
  • Grundsätzlicher Umgang mit mobilen Geräten in der Schule und auf dem Schulgelände
    • inkl. Pausen-Regelung
  • Nutzung im Unterricht
  • Gesundheitsaspekte
  • Persönlichkeits- und Datenschutzrechte
  • Folgen bei Missachtung der Nutzungsregeln

Da die Nutzungsordnung heute noch auf der Website der Schule zu finden ist, gilt sie vermutlich noch. Auf den ersten Blick wurde in jüngerer Zeit nur Ziffer 1.3 geändert. Dort steht jetzt: „In den regulären Pausen ist die Nutzung den SchülerInnen der Klassen 5-10 untersagt.“ Dass dies durchsetzbar ist, halte ich für beinahe unmöglich – welche Lehrkraft kann und möchte in den Pausen in allen Ecken des Schulgeländes hunderte von Schüler:innen davon abhalten, ihr Smarthone zu nutzen? Selbst im Unterricht fällt das schwer. Ich beobachte und höre von Lehrkräften und Schüler:innen oft, dass zumindest in den höheren Klassen nichts dagegen getan wird, wenn Schüler:innen im Unterricht an ihrem Handy sind – es wird auf Eigenverantwortung gesetzt. Doch: das Ablenkungs- samt Suchtpotential ist eben groß und dagegen können sich selbst Erwachsene nicht wehren. Von daher halte ich es für Begrüßenswert, wenn Schulen gegen die spielerische, private Nutzung im Unterricht vorgehen – außer im Notfall natürlich. Doch wie? Vermutlich hilft nur, Unterricht so zu gestalten, dass er interessanter ist, als das was an digitalen Endgeräten möglich ist – doch das ist eine Herausforderung!

Mein Tipp: Generell sollten jegliche Regeln gemeinsam mit Lehrern, Schülern und Eltern erarbeitet werden, um die Interessen aller zu berücksichtigen und die Akzeptanz zu erhöhen!


Was ist der Grund für einzelne Formulierungen darin?

In der Präambel wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Nutzung mobiler Geräte wie Smartphones in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich erlaubt ist. Dies vor dem Hintergrund, dass sie aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken sind und absolute Verbote schwer durchsetzbar wären, wie bereits geschrieben – sie sind Teil unseres Lebens geworden. Zudem werden Smartphones immer häufiger auch im Unterricht kurzzeitig genutzt. Und: Nicht selten haben sie einen besseren Empfang als die oft noch schlechten WLAN-Netze der Schulen. Außerdem sind sie eine Alternative zu Tablets, welche vielen Schüler:innen nach wie vor nicht zur Verfügung stehen.

Inwieweit es sinnvoll oder schädlich ist, dass Schüler:innen ihre Smartphones in den Pausen nutzen, kann so oder so gesehen werden: Einerseits hemmen sie das persönliche Miteinander und den sozialen Austausch unter den Schüler:innen, andererseits können sie aber auch ein entspannender Rückzugsort sein, in dem nicht kommuniziert werden muss.


Bei Prüfungen natürlich verboten, aber für den Unterricht sinnvoll.

Da bereits das Mitführen eines Smartphones bei Prüfungen als Täuschungsversuch gewertet werden kann, sollten Schüler:innen im eigenen Interesse darauf verzichten. Ein entsprechender Hinweis sollte in einer Nutzungsordnung enthalten sein.

Doch im Unterricht ist ein gezielter Einsatz absolut sinnvoll und im digitalen Zeitalter kaum noch wegzudenken. Für bestimmte Aufgaben wie das Recherchieren, als Lesegerät und um Erklärvideos anzusehen, zum Fotografieren und Filmen, Dokumentieren oder beispielsweise zur Durchführung von digitalen Lernspielen und Matheaufgaben kommen Smartphones, alternativ zu Tablets, infrage. Die Lehrkraft muss dann „nur“ auf einen verantwortungsvollen Umgang achten und sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler ohne Smartphone nicht benachteiligt werden.


Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Natürlich müssen bei der Nutzung von Smartphones in der Schule die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz aller Beteiligten berücksichtigt werden. Auch bei Lehrkräften besteht teilweise Unsicherheit darüber, was sie dürfen und wo sie Grenzen überschreiten könnten. Deshalb wird in der hier besprochenen Muster-Nutzungsordnung auch darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte beispielsweise keine Nachrichten auf Schülerhandys lesen dürfen. Und dass alle an der Schule Beteiligten keine digitalen Beiträge, Nachrichten, Fotos, Videos erstellen, ansehen, veröffentlichen oder verbreiten dürfen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Es versteht sich fast von selbst, sollte aber dennoch schriftlich festgehalten werden: Die Veröffentlichung oder Weitergabe von beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen.


Machbare und faire Konsequenzen

Das eigene Smartphone ist für viele Jugendliche eine persönliche Kommunikationszentrale mit unendlich vielen privaten Informationen wie Nachrichten, Fotos sowie Videos und schlichtweg das Tor zur (digitalen) Welt. Sieht eine Nutzungsordnung der jeweiligen Schule also zu strenge Konsequenzen bei Regelverstößen vor, kann das böse enden und stellt möglicherweise einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen dar. Ein kurzfristiges Einsammeln der Smartphones und eine sichtbare Aufbewahrung im Klassenraum dürfte unproblematisch sein, eine Mitnahme ins Lehrerzimmer oder Sekretariat ist dann schon etwas anderes.

Durch klare, faire und ausgewogene Regeln kann die Handynutzung sinnvoll in den Schulalltag integriert und gleichzeitig konzentriertes Lernen ermöglicht werden.


Weder gut für die Seele noch für den Körper

Cybermobbing, die Verbreitung von Hass und Hetze, das Teilen von sexuellen Inhalten und Tierquälerei auf Plattformen wie TikTok und anderen sozialen Medien hat schwerwiegende Auswirkungen auf Schüler:innen. Smartphones machen solche negativen Erlebnisse erst möglich. Und es droht auch Suchtgefahr. Ständige Benachrichtigungen, soziale Medien und Spiele sind darauf ausgelegt, Nutzer möglichst lange zu fesseln und führen oft zu einem zwanghaften Nutzungsverhalten. Diese Abhängigkeit kann negative Folgen für die psychische Gesundheit haben, wie erhöhte Angst, Depression und Stress.

Doch die Nutzung von Smartphones birgt auch zahlreiche körperliche Gesundheitsrisiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Jedes elektrische Gerät erzeugt elektromagnetische Strahlung, und Smartphones sind hier keine Ausnahme. Zum einen erzeugen sie hochfrequente Strahlung durch Mobilfunk bei Telefonaten und Datenübertragungen. Zum anderen erzeugt die Stromversorgung des Geräts niederfrequente Strahlung, die ebenfalls gesundheitsschädlich sein kann. Zudem führt der kleine Bildschirm zu einer schnellen Überanstrengung der Augen. Übermäßige Nutzung von Smartphones kann zu gesundheitlichen Problemen wie Augenbelastung, Schlafstörungen und einer schlechten Körperhaltung führen, da das ständige Überbeugen über das Gerät den Körper stark beansprucht.

Kurzum: Auch dazu gibt es entsprechende Regelungen in der hier besprochenen Muster-Nutzungsordnung – denn wer denkt über so etwas sonst wirklich nach?


Fazit: Einerseits scheinen Regelungen zur Art und Weise der Nutzung von digitalen Endgeräten wie Smartphones in Schulen ein Muss zu sein, andererseits kann im Rahmen der digitalen Bildung / Medienkompetenzförderung der Schüler:innen eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten einer Nutzungsordnung, beispielsweise im Informatikunterricht, erfolgen – und erhält damit einen zweiten Nutzen.


Quellen:

  • Braun-Speck, S. Nutzungsordnung für mobile Geräte in der Schule (Muster), 2018 geschrieben, 2020 veröffentlicht auf: https://mediateams.de/handy-nutzungsordnung/
  • Böttger T, Poschik M, Zierer K. Gibt es den Brain Drain Effekt wirklich? Eine Meta-Analyse. Verhaltenswissenschaften. 2023; 13(9):751. https://doi.org/10.3390/bs13090751
  • Hattie J,, Zierer K. Visible Learning: Auf den Punkt gebracht. Oktober 2018. Verlag: https://paedagogik.de/alle-anzeigen-paedagogik/product/visible-learning-auf-den-punkt-gebracht-953/
  • Verband Bildung und Erziehung. (21. November, 2023). Verfügbarkeit von Klassensätzen an Laptops, Tablet-PCs und Smartphones an der eigenen Schule in Deutschland im Jahr 2023 [Graph]. In Statista. Zugriff am 12. Juni 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1298496/umfrage/umfrage-zu-tablets-und-smartphones-in-schulen/

Foto: Schüler_am Smartphone_pokemon-1553971_1280-pixabay.de